Steuerliche Überleitungsrechnung
Die Ertragsteuern im Berichtsjahr in Höhe von 18.118 T€ leiten sich wie folgt von einem erwarteten Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte. Dabei wurde mit einem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag gerechnet.
| in T€ | 2008 | 2007 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 86.934 | 77.838 |
| Theoretische Ertragsteuer 15,825 % | -13.757 | -12.318 |
| Steuersatzunterschiede bei ausländischen Konzernunternehmen | -1.906 | -695 |
| Aperiodischer Steueraufwand Ausland | -2.601 | 0 |
| Übrige | 146 | -330 |
| Effektive Ertragsteuer | -18.118 | -13.343 |
| Auflösung wegen Steuersatzreduzierung | 0 | 29.687 |
| Tatsächliche Ertragsteuern | -18.118 | 16.344 |
Die Deutsche EuroShop AG ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt mit ihrem Gewerbeertrag der Gewerbesteuer.
Allerdings erfüllt die Deutsche EuroShop AG seit 2003 die Voraussetzungen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Der beschriebene Tatbestand führt dazu, dass bisher keine nennenswerten Gewerbesteuerzahlungen geleistet wurden.
Gegenwärtig fällt Gewerbesteuer nur auf die nicht im Rahmen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung begünstigten Erträge, wie z.B. Zinserträge an. Im laufenden Jahr sind Gewerbesteueraufwendungen in Höhe von 52 T€ im tatsächlichen Steueraufwand enthalten.
Im Geschäftsjahr 2008 ergibt sich ein effektiver Ertragsteuersatz von 21 %.

