Nahestehende Personen nach IAS 24
Die Tochtergesellschaften und die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG gelten als nahe stehende Personen im Sinne des IAS 24. Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bestanden im Berichtsjahr Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit diesem Personen- und Gesellschaftskreis, die zu Konditionen abgewickelt wurden, die dem Fremdvergleich standhalten.
Mit der Douglas Unternehmensgruppe wurden im Rahmen bestehender Mietverträge Einnahmen im Geschäftsjahr in Höhe von 5.731 T€ (i. Vj. 4.807 T€) erzielt.
An die ECE Unternehmensgruppe wurden Honorare für Dienstleistungsverträge in Höhe von 31.984 T€ (i. Vj. 24.548 T€) gezahlt. Hiervon entfielen auf im Bau befindliche Objekte ein Betrag in Höhe von T€ 19.594 (i. Vj. 3.552 T€) und auf im Betrieb befindliche Objekte ein Betrag in Höhe von 12.390 T€ (i. Vj. 20.996 T€). Demgegenüber standen Einnahmen aus Mietverträgen mit der ECE-Unternehmensgruppe in Höhe von 3.815 T€ (i. Vj. 3.246 T€).
Hamburg, den 07. April 2009
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
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| Claus-Mathias Böge | Olaf G. Borkers |



